Nordkirche beschließt Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

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Wie einige heterosexuelle Paare, die einfach heiraten können, wünschen sich auch einige homo- und bisexuelle Paare ihre Beziehung durch eine Ehe festzuhalten. Christen möchten oft auch kirchlich heiraten und so einen Segen für ihre Beziehung erhalten. Homosexuellen ist eine Trauung bzw. Eheschließung in Deutschland bisher weder von staatlicher, noch kirchlicher Seite möglich und ist bisher leider auch noch nicht vorgesehen. In Deutschland wurde das Konstrukt der Lebenspartnerschaft geschaffen, was fast das gleiche sein soll, aber anders heißt. Nun hat die Nordkirche (also die Evangelische Landeskirche in Norddeutschland, die im Wesentlichen die Fläche von Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern abdeckt) ein ähnliches Konstrukt geschaffen.

Die am 29.09.2016 beschlossene “Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften” ist so fast eine Trauung wie bei unterschiedlich geschlechtlichen Paaren, heißt aber anders. “Der Greifswalder Bischof Hans-Jürgen Abromeit […] berichtete von Kirchenmitgliedern, die bei einem Beschluss mit der Bezeichnung “Trauung” mit Kirchenaustritt gedroht hatten.” (Quelle) Möglicherweise ist die Synode daher nicht dem Antrag der Kirchenkreissynode Hamburg-Ost und der Stellungnahme der Theologischen Kammer der Nordkirche gefolgt, die sich für die Benennung als “Trauung” ausgesprochen hatten. Die Segnung selbst ist bereits möglich, war aber stark limitiert. Sie sollten im abgegrenzten Rahmen wie einer Seelsorge stattfinden. “Im Gottesdienst bleibt sie Ausnahme und ist so zu gestalten, daß sie mit der Trauung nicht zu verwechseln ist.” (Quelle)

Bisher musste außerdem vom Kirchengemeinderat und vom Propst die Zustimmung eingeholt werden. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Im Gegenteil muss nun, wenn der Pastor sich weigert eine entsprechende Segnung durchzuführen, der Propst dafür sorgen, dass es ein anderer Pastor macht. Die Segnung kann nun auch ganz normal in einem Gottesdienst vollzogen werden. Die Segnung ist außerdem nun eine Amtshandlung im kirchenrechtlichen Sinne, die im Kirchenbuch eingetragen wird. Auch Segnungen, die in den vergangenen Jahren bereits stattgefunden haben, können dort in den nächsten 3 Jahren nachgetragen werden.

Bereits in der “Stellungnahme der Nordelbischen Synode zur Handreichung ‘Ehe, Familie und andere Lebensformen’ vom 5. Februar 2000” (siehe GVOBl. Nr 3 vom 03.04.2000 S. 50) hat die Nordkirche eine Mitschuld an der Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung Homosexueller eingestanden. Auch aus der aktuellen Diskussion und Analyse der Bibelstellen geht hervor, dass Homosexualität keine Sünde ist: “Der Sündenbegriff ist hier fehl am Platz, da er den Kern des durch ihn beschriebenen Geschehens nicht vorfindet – die hybride Selbstentfremdung von Gott. Denn gerade das Gegenteil von Sünde wird ja in solchem Lebenszusammenhang Realität” (Quelle)

Dabei werden auch die Bibelstellen betrachtet, die gegen Homosexualität sprechen. Diese stellen jedoch keinen Widerspruch gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare dar, da sie nur sehr bestimmte Praktiken meinen, wie die Päderastie im antiken Griechenland, bei dem Lehrer mit ihren Schülern auch Sex hatten. Die Bibelstellen werden vor Allem als Abgrenzung von anderen Kulturen gewertet, die heute keine wichtige Rolle mehr spielen. Wichtig ist vor Allem die “Mitte des Evangeliums” die vor Allem von Liebe geprägt ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Nordkirche sich traut im laufe eines zusätzlich beschlossenen Prozesses zur Vielfalt der Lebensformen die Segnungsgottesdienste und Trauungsgottesdienste zu verschmelzen, dass für homo- als auch heterosexuelle Paare die selben Regeln gelten.